NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

info

Mit 1.000 Euro pro Bezugsberechtigter sowie Bezugsberechtigtem und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können Ihre Gemeindebürgerinnen und -bürger den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024 beantragen.

        

Wer ist bezugsberechtigt? Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich € 1.000 als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen ab der Pflegestufe 1 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

Antragstellung:
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag.
In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungscheck über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005-9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantragt werden. Wir helfen ihnen gerne am Gemeindeamt bei der Antragstellung. Bitte um Terminvereinbarung unter 07479/7312.

Weitere Informationen und Kontakt:
Pflegehotline des Landes NÖ
Tel: 02742/9005-9095>> Alle weiteren Infos und Infos zur Antragstellung: https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html

09.07.2024

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter